Die Mitgliederversammlung des Ärztevereins wird erst in der zweiten Jahreshälfte stattfinden.

 

Der Ärzteverein hat in einem Rundschreiben seine Mitglieder darüber informiert.

 

 

 


Dankenswerter Weise enthält die Satzung des Ärztevereins die Formulierung, dass die Mitgliederversammlung " ... in der Regel ..." in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres stattfinden soll. Wegen der derzeitigen Beschränkungen hat der Vorstand von dieser Ausnahme von der Regel Gebrauch gemacht und wird die Mitgliederversammlung – auch im gesundheitlichen Interesse seiner Mitglieder – erst im Spätjahr 2020 anberaumen.

   
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