Die Mitgliederversammlung des Ärztevereins wird erst in der zweiten Jahreshälfte stattfinden.
Der Ärzteverein hat in einem Rundschreiben seine Mitglieder darüber informiert. |
Dankenswerter Weise enthält die Satzung des Ärztevereins die Formulierung, dass die Mitgliederversammlung " ... in der Regel ..." in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres stattfinden soll. Wegen der derzeitigen Beschränkungen hat der Vorstand von dieser Ausnahme von der Regel Gebrauch gemacht und wird die Mitgliederversammlung – auch im gesundheitlichen Interesse seiner Mitglieder – erst im Spätjahr 2020 anberaumen.